Wo ist die Grenze des rein manuellen Lüftens?

Wann ist ein Wohnungslüftungssystem erforderlich?

 

Wir geben Ihnen die Antwort:

Bei Neubauplanungen fordert die Lüftungsnorm DIN 1946-6 ein sogenanntes „Lüftungskonzept“.

Dieses wird beim Hausbau mit Holzbau Freisinger in der Werkplanung erstellt.

Hier wird überprüft, wie – aus Sicht der Hygiene und des Feuchte-Bauschutzes – bei unterschiedlichen Nutzungsbedingungen ein ausreichender Luftwechsel sichergestellt und der notwendige Luftaustausch erfolgen muss.

Ergibt sich aus dieser Überprüfung die Erfordernis eines Wohnungslüftungssystems, legen wir im Zuge der Werkplanung zusammen fest wie die praktische Umsetzung des Lüftungskonzepts aussehen soll.

Als Bauherr sind Sie nicht verpflichtet, sich an dieses Konzept zu halten – allerdings tragen Sie im Schadensfall dann auch das Risiko.

 

Durch den Einbau einer Lüftungsanlage in Ihrem Freisinger Wohntraum haben Sie viele Vorteile:

u. a.

  • immer frische Luft im Haus
  • Erhöhung des Wohnkomforts
  • erhebliche Energieeinsparung
  • Einbau auch im Spitzboden möglich

 

 

 

 

Wir beraten Sie hierzu bei einem Beratungsgespräch für Ihren Wohntraum ausführlich und finden für Sie den passenden Standard.

Rufen Sie uns dazu einfach unter 09391 – 35 56 an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin, oder nutzen Sie dafür unser Kontaktformular!

PS:
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