Der ideale Zeitpunkt für energetische Gebäudesanierung ist jetzt!

Seit Beginn des Jahres 2020 bietet die KfW deutlich attraktivere Fördermöglichkeiten für energetische Gebäudesanierungen an. Ebenfalls seit Beginn des Jahres können Bauherren energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzen. Und von Juli bis Dezember ist nun auch noch die Umsatzsteuer reduziert. Diese Chancen sollte sich kein Hausbesitzer entgehen lassen.

Bislang förderte die Bundesregierung energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmlich über zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse der KfW. Die wurden seit 1. Januar 2020 stark erhöht. Für sogenannte „Einzelmaßnahmen“ – Verbesserung der Wärmedämmung, Austausch von Fenstern, usw. – gibt es nun bis zu 10.000 Euro Investitionszuschuss statt wie bisher nur 5.000 Euro. Bezuschusst werden 20 % der Baukosten bis 50.000 Euro.

Ebenfalls 20 % der Baukosten, aber von Baukosten bis 200.000 Euro, können Bauherren seit 1. Januar 2020 von ihrer Einkommenssteuer absetzen – also maximal 40.000 Euro, und das verteilt über 3 Jahre und nur bei einem selbst bewohnten Gebäude. Dieser sogenannte „Steuerbonus“ ist eine interessante Alternative zu den Förderprogrammen der KfW, zumal die Formalitäten hier äußerst simpel sind: Die Sanierungsmaßnahmen müssen nicht vor Baubeginn „angemeldet“ werden, es sind keine Antragsformulare auszufüllen und es ist auch kein Energieberater zu engagieren. Es genügt, eine vom ausführenden Fachunternehmen erstellte Bescheinigung bei der Steuererklärung einzureichen.

Eine Doppelförderung ist allerdings nicht möglich, d. h. ein Bauherr muss sich entscheiden, ob er sein Geld von der KfW oder vom Finanzamt will. Und ein Aspekt ist vor Baubeginn unbedingt zu beachten: Sowohl die KfW-Förderprogramme als auch den „Steuerbonus“ gibt es nur, wenn die energetischen Sanierungsmaßnahmen deutlich über das hinausgehen, was in der Energieeinsparverordnung (EnEV) und im Gebäudeenergiegesetz (GEG) als Mindeststandard vorgeschrieben ist. Die Mehrkosten lohnen sich aber meist auch finanziell, denn sie werden durch das Fördergeld bzw. die Steuerersparnis sowie die geringeren Heizkosten schnell kompensiert.

So attraktiv waren die Angebote zur energetischen Sanierung noch nie. Und wer diese Aufgabe schnell angeht, der kann bis Ende 2020 zusätzlich von der gesenkten Umsatzsteuer profitieren.

Wir kennen uns bei energetischen Sanierungsmaßnahmen und den Fördermöglichkeiten sehr gut aus. Wir beraten Bauherren, entwickeln mit ihnen ein energetisch und wirtschaftlich sinnvolles Konzept – und setzen das dann professionell um. Der große Vorteil: Sämtliche Leistungen sind aus einer Hand.

 

Ihr

Thomas Freisinger