Was Sie über die Fördermittel für KfW 40+ wissen müssen

Baufinanzierung-Fördermittel

Foto: Robert Kneschke @fotolia.com

Wer bauen will hat die Qual der Wahl.
Zahlreiche Möglichkeiten stehen zur Verfügung. Nicht nur die Bauweise, auch der Ort und die Ausführung wollen wohlüberlegt sein. Schließlich will man ja das Bestmögliche für sich herausholen, und das eigene Heim soll ja ein wirkliches Zuhause werden.

Vielleicht gelingt es mir, mit diesem Beitrag ein wenig Klarheit in Ihre Überlegungen zu bringen und meine Begeisterung für den Baustoff Holz mit Ihnen zu teilen.

Ein Holzhaus-Neubau bietet nämlich nicht nur einen natürlichen, nachwachsenden Baustoff, sondern auch ein hervorragendes Raumklima und eine Wohlfühlatmosphäre, die Sie jeden Tag zuhause ankommen lässt.

Aber ich will in diesem Beitrag gar nicht so sehr auf die technischen Vorzüge eines Holzhauses eingehen – das können Sie in einigen anderen Beiträgen gerne nachlesen. Zum Beispiel hier:

Ökologisch bauen mit der Gfm-Massivholzplatte

Kfw-40 Effizienzhaus – serienmäßig bei Holzbau Freisinger

Vielmehr geht es mir heute um ganz praktische Vorteile, die Sie mit einem Holzhaus für sich nutzen können. Sie tun damit nämlich nicht nur der Umwelt einen guten Dienst, sondern auch sich selbst. Und das Beste dabei – Sie haben jede Menge Möglichkeiten den Staat an Ihren Baukosten zu beteiligen.

Oder besser gesagt, satte Fördermittel als Bauzuschuss für Ihre Finanzierung zu erhalten. Damit Sie einen ersten Überblick erhalten, habe ich Ihnen die wichtigsten hier zusammengestellt, die für den Holzhaus-Neubau in unserem Standard KfW 40+ gelten:

KfW Programm 153 Energieeffizient Bauen

100.000 € Darlehen mit 15.000 € Tilgungszuschuss. Zinssatz ab 1,66%
Dieser Kredit steht allen zur Verfügung, die ein neues KfW-Effizienzhaus bauen oder kaufen.
Er ist mit dem Zuschuss Baubegleitung (431) – Energieeffizient Bauen und Sanieren kombinierbar.
Es gibt außerdem die Möglichkeit zusätzlich Geld zu sparen und weniger zurück zu zahlen – nämlich bis zu 15.000 Euro mit dem Tilgungszuschuss. Dieser reduziert den KfW-Kredit und verkürzt somit die Laufzeit.
Dabei gilt – je höher der KfW-Effizienzhaus-Standard Ihres Hauses ist, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier!

 

KfW Programm 275 Erneuerbare Energien – Speicher + PV-Anlage

Zinssatz ab 1,10 %, Tilgungszuschuss 1.100 € Programmende 31.12.2018
Dieser Kredit steht für Unternehmen, Freiberufler, Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen bereit, die bei ihrem Bauvorhaben Batteriespeicher in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen verwenden – auch für Nachrüstungen – und es gibt einen attraktiven Tilgungszuschuss

Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier!

 

10.000-Häuser-Programm (nur in Bayern verfügbar)

Der Förderbetrag des Energie-Bonus-Bayern im Programmteil Energie-System-Haus setzt sich zusammen aus einem Technik-Bonus für ein innovatives Heiz-Speicher-System und ggf. einem optionalen Energieeffizienz-Bonus für besondere Energieeffizienz. Die Förderung kann je nach Effizienz Ihres Bauvorhabens zwischen 1.000 € und 18.000 € betragen.

Energieeffizienzbonus:

3.000 € für ein 2-Liter Haus, 9.000 € für ein 1-Liter Haus

Technik Bonus Wärmepumpensystem:

2.000 € für Luft-Wasserwärmepumpe mit Leistungsregelung

Das 10.000-Häuser-Programm gibt es nur in Bayern und ist auf eine Gesamtanzahl an Anträgen limitiert.

Nähere Informationen zu diesem Angebot finden Sie hier!

 

Bafa Innovations- und Zusatzförderung Elektrische Wärmepumpe

1.500 € + Lastmanagementfähigkeit 500 €
Die Innovationsförderung kann ausschließlich für Wärmepumpen mit hohen Jahresarbeitszahlen oder Wärmepumpen mit verbesserter Systemeffizienz beantragt werden.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier!

Gesamtfördersumme 23.100 € bzw. 29.100 € je nach kompakter Bauweise durch das 1- oder 2-Liter Haus.

 

Mit diesen Angeboten können Sie beim Bauen bares Geld sparen und ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen kleinen Überblick über Ihre Möglichkeiten verschaffen.

Falls Ihnen das eine oder andere trotzdem noch unklar ist und mancher Fachbegriff noch für Verwirrung sorgt – keine Bange – selbstverständlich beraten wir Sie hier ausführlich und kompetent, so lange bis alle Fragen geklärt sind.

Rufen Sie uns dazu einfach unter 09391 – 35 56 an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin, oder nutzen Sie dafür unser Kontaktformular!

Ich freue mich darauf von Ihnen zu hören.

Ihr
Thomas Freisinger